Verteilung Gemeinschaftsarbeit
Alle Gartenfreunde sind verpflichtet, mit einer Tätigkeit oder einer Leistung zum Betrieb und Erhalt des Vereins beizutragen.
Du kannst diesen Beitrag
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- in Form einer dauerhaften Sonderaufgabe ableisten oder
- an wenigen jährlichen Terminen als Gemeinschaftsarbeit ableisten. Die Gemeinschaftsarbeit umfasst pro Jahr
- 5 Stunden „Vorgegebene Gemeinschaftsarbeit„, bei der an einem der vorgegebenen Termine zugeteilte Aufgaben erledigt werden.
- + 3 Stunden „Selbstgewählte Gemeinschaftsarbeit„, bei Du dich einzeln oder mit einer Gruppe für eine spezielle Aufgabe aus der Liste offener Aufgaben meldest oder dem Vorstand eigeninitiativ einen Vorschlag für die Erledigung einer dringenden Aufgabe machst.
oder
- in Form einer Ersatzzahlung in die Vereinskasse leisten. Für jede nicht geleistete Stunde Gemeinschaftsarbeit (max. 8 Stunden pro Jahr) sind 30,00 € zu bezahlen.
Vorgegebene Gemeinschaftsarbeit (5 Stunden pro Jahr):
- Die Termine für die Gemeinschaftsarbeit werden zu Beginn des Gartenjahres in den Aushangkästen im Garten und über eine Rundmail bzw. über die whatsapp-Gruppe veröffentlicht.
- Um einen Wunschtermin für das Ableisten von 5 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu erhalten, melde Dich bitte bis zum 30. April 2020 mit einem freien Termin beim Fachberater. Nach dieser Frist werden die Gartenfreunde ohne Termin automatisch auf die freien Termine verteilt.
- Du bist für die Einhaltung der Termine verantwortlich. Ist Dir die Einhaltung nicht möglich, kannst Du tauschen. Bitte mit Gisela Schlief absprechen.
- Bei der Gemeinschaftsarbeit sind nur die Gartenpächter und deren Lebenspartner sowie Kinder bis 18 Jahren, die in demselben Haushalt leben, über den Verein unfallversichert.
- Die Gemeinschaftsarbeit beginnt zur jeweils festgelegten Uhrzeit (siehe unten). Da zu Beginn aus versicherungstechnischen Gründen die Einweisung in die Geräte erfolgen muss, können zu spät eintreffende Gartenfreunde nicht mehr an dem jeweiligen Termin für die Gemeinschaftsarbeit teilnehmen.
- Treffpunkt für den Begin der Gemeinschaftsarbeit ist das Gerätehaus, wenn nichts anders angegeben ist.
- Die geleistete Gemeinschaftsarbeit wird nur dem Vereinsmitglied gutgeschrieben. Gleichzeitig geleistete Stunden oder Doppelstunden werden nicht gewährt.
Selbstgewählte Gemeinschaftsarbeit (3 Stunden pro Jahr):
Um Deine Wunschaufgabe zum Ableisten der 3 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu erhalten, teile dem Vorstand bitte mit, welche offene Aufgabe aus der Liste Du alleine oder zusammen mit anderen Gartenmitgliedern ableisten möchtest. Alternativ kannst Du dem Vorstand eine von Dir erkannte Aufgabe vorschlägst und diese in Rücksprache erledigst.
Wichtig ist, dass Du in beiden Fällen Deine Tätigkeit vor Arbeitsbeginn mit dem Vorstand absprichst.
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Sonderaufgaben:
Die folgenden Sonderaufgaben müssen erledigt werden. Meist sind sie langfristig an bestimmte Personen vergeben. Falls Du Interesse an einer Sonderaufgabe haben solltest, melde Dich bitte beim Fachberater.
- Arbeit im Vorstand
- Gerätewart
- Pflege der Gemeinschaftsflächen und des Spielplatzes
- Pflege der Garteneingänge
- Ablesung der Wasserzähler
- Versicherungen
- Abwasserentsorgung